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Fachanwälte

PRIVATES BAU- & ARCHITEKTENRECHT

Unter dem Oberbegriff Baurecht versteht man alle Rechtsbereiche, welche die Errichtung, Änderung und Beseitigung von Gebäuden betreffen. Dabei wird zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht unterschieden.

Das öffentliche Baurecht bestimmt die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Interesse der Nachbarn und der Allgemeinheit; Das private Baurecht reguliert die Rechtsbeziehungen der am Bau beteiligten Personen.

Im Architektenrecht sind Rechte und Pflichten des Architekten für seine Auftragstätigkeiten geregelt und in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen verankert.

Unsere Kanzlei berät Privatpersonen, Bauherren, Planungsbüros und ausführende Firmen. Dabei zielen wir stets auf schnelle und effiziente Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten.


FACHANWALT FÜR BAU- & ARCHITEKTENRECHT

Für den Bereich Baurecht und Architektenrecht ist unser Fachanwalt verantwortlich. Damit sind Sie in allen baurechtlichen und architektenrechtlichen Belangen optimal beraten und vertreten.


UNSERE TÄTIGKEITS­SCHWERPUNKTE

  • Privates Baurecht
  • Bauvertragsrecht
  • Architektenrecht


IHR ANSPRECHPARTNER

» Regina Ebert