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ERBRECHT IN RODGAU

Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit dem Nachlass eines Verstorbenen geschieht. Wir übernehmen dabei die Beratung des künftigen Erblassers vor dem Erbfall. Nach Eintritt von diesem stehen wir unseren Mandanten beratend, als auch, wenn nötig, gerichtlich vertretend zur Seite. Dabei stehen persönliche Interessen des Erblassers zu Lebzeiten sowie alle steuerlichen Aspekte stets im Vordergrund.


 

Herr Rechtsanwalt Schwing berät Sie unter anderem in den folgenden erbrechtlichen Belangen.


UNSERE TÄTIGKEITEN

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen
  • Gestaltung von Erbschaftsmodellen
  • Vermächtnisse
  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Testamentsvollstreckungen
  • Nachlassverwaltung
  • Nachlassinsolvenz
  • Nachlasspflegschaft
  • Internationales Erbrecht
  • Patiententestamente

 

IHR ANSPRECHPARTNER

» Thomas Schwing