KOSTEN
1. ALLGEMEIN
Grundsätzlich werden die durch unsere Tätigkeit entstehenden Kosten gemäß der vom Gesetzgeber vorgegebenen Gebührenordnung, früher die BRAGO ab dem 01. Juli 2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Je nach Art des Mandats ist gegebenenfalls eine Abrechnung auf Stundenbasis sinnvoll; dies wird im Vorfeld abgesprochen.
2. WELCHE KOSTEN KÖNNEN MIT EINER ANFRAGE ENTSTEHEN?
Anfragen werden gemäß Nr.2102 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG als Erstberatung abgerechnet, sofern es in der gleichen Sache zu keiner daran anschließenden Beauftragung kommt.
Für die Rechtsberatung und/oder Rechtsauskunft fällt je nach Schwierigkeitsgrad eine Gebühr in Höhe von 0,1-1,0 des Gebührenrahmens an. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Streitwert/Gegenstandswert der Anfrage.
Die Erstberatungsgebühr in zivilrechtlichen Angelegenheiten beträgt mindestens 10,00 € netto und ist unabhängig vom rechnerischen Gebührenbetrag für Verbraucher auf höchstens 190,00 € netto beschränkt.